Innovationsförderung für KMU

„Digitalisierungsprämie Plus“ Förderprogramm

Förderung für Kostenvolumen zwischen 10.000 EUR und 200.000 EUR für die digitale Transformation sichern.
Für Unternehmen in Baden Württemberg

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WAS WIRD GEFÖRDERT?

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvarainte (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.

Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist

WER WIRD GEFÖRDERT?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten ist, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank. Dies gilt auch für erhaltene Förderungen in der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019. Für erhaltene Förderungen in der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses. Die Sperrfrist endet mit dem Antragseingang bei der L-Bank.

WIE WIRD GEFÖRDERT?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro. Die Digitalisierungsprämie Plus steht alternativ als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen. Die genauen Fördersätze werden zeitnah kommuniziert.

Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0″ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ ist.

*“Digitalisierungspärmie Plus“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ausführliche Informationen, Richtlinien und Bedingungen finden Sie unter https://www.wirtschaft-digital-bw.de/service/digitalisierungspraemie-plus/

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